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    Immobilienbewertung Lars Nickel
    Sachverständiger für Immobilienbewertung – DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
    Diplom-Wirtschafts-Ingenieur (FH)
    Rechtsanwalt

    Große Bleichen 21
    20354 Hamburg

    Tel.: +49 40 22 821 038

    Immobilienbewertung INFO

    Wann sollte ein Gutachter beauftragt werden?

    Immer dann, wenn es z. B. Streit gibt oder dieser droht, sollte ein anerkannter Immobiliengutachter den Wert ermitteln. Dieser ermittelt den Wert einer Immobilie anhand eines Marktwertgutachtens. Oft sind Anlässe für ein Wertgutachten auch, wenn ein Gerichte involviert ist oder Steuern vom Finanzamt erhoben werden.

    • Scheidungen
    • Erbauseinandersetzungen
    • Schenkungen
    • Finanzamt legt den Wert zu hoch fest
    • Finanzamt nimmt eine ungünstige Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund & Boden vor (AfA)
    • uvm.

    Als Immobiliengutachter liefern wir exakte Werte und keine Schätzung

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